Parken in Willmenrod
Liebe Mitbürger,
es ist nicht immer einfach auf den Straßen unseres Dorfes. Wie das mit dem Abstellen von Autos geht, was man darf und was eben nicht, führt immer wieder zu Diskussionen. Ich kann versichern, dass regelmäßig jemand von Ordnungsamt schaut, wie denn so geparkt wird und dass dazu falls nötig auch Knöllchen verteilt werden. Das ändert allerdings nichts daran, dass es zu Situationen kommt, wo man sich ärgert, wie dieser oder jene das Auto abgestellt hat. Das verstärkt sich natürlich, wenn es sich um mehrere Autos handelt.
Während wir in der Bornstraße, zumindest im oberen Teil durch die markierten Flächen geregelt haben, wo geparkt werden darf, gelten im Rest vom Dorf dazu die Regeln der Straßenverkehrsordnung § 12.
Die besagen:
Das Parken ist unzulässig:
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5. vor Bordsteinabsenkungen.
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Das oben aufgeführte heißt im Umkehrschluss eben auch, an allen Stellen, wo diese Einschränkungen nicht gelten, darf rechts in Fahrtrichtung geparkt werden. Auch vor fremden Häusern. Dazu gibt es auch aktuelle Urteile von Oberverwaltungsgerichten.
Zudem gilt, dass so geparkt werden muss, dass auf einer Fahrspur noch gefahren werden kann. Es steht nirgends, dass dazu vier Meter Platz sein müssen. In der Regel gilt, dass ein gewisses Maß an Rücksichtnahme beim Fahren erforderlich ist.
§1 der Straßenverkehrsordnung heißt nicht umsonst: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“.
Es ist an dieser Stelle nicht hilfreich, meine Beigeordneten oder Mitglieder des Gemeinderates zu beschimpfen, weil die „Scheiß-Gemeinde und der Scheiß-Bürgermeister nichts unternehmen“ - wahrscheinlich gegen die vielen Autos von anderen Leuten. Mehr, als jemanden vom Ordnungsamt kommen zu lassen oder selbst per Foto eine Anzeige zu stellen, kann ich auch nicht machen und das auch nur dann, wenn jemand offensichtlich gegen die Regeln verstößt. Ein Foto des falsch parkenden Autos kann übrigens jeder auch selbst ans Ordnungsamt schicken. Was „falsch geparkt“ ist, ergibt sich aus den Regeln oben. Es ist, so auch der Hinweis vom Ordnungsamt, explizit nicht Aufgabe des Ortsbürgermeisters, den "Vollzug der Straßenverkehrsordnung oder des Landesstraßengesetzes" zu überwachen.
Also alle mal tief Luft holen, langsam ausatmen, Gehirn einschalten und erst dann was sagen. Und nach Möglichkeit niemanden beleidigen.
Günter Weigel
Ortsbürgermeister