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Aus der Ratssitzung vom 30. November 2023

   
TOP 1    Eröffnung der Sitzung
    
TOP 2    9. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Westerburg
(hier: Ortsgemeinde Enspel, Bereiche Müllserbitz und Nistertalstraße)
Zustimmungsbeschluss (§ 67 Abs. 2 GemO)
Vorlage: VO/2021/0018
    

Beschluss:


Der Ortsgemeinderat (Stadtrat) stimmt der 9. Änderung des Flächennutzungspla-nes der VG Westerburg im Bereich der Ortsgemeinde Enspel („Müllserbitz“ und „Nistertalstraße“) zu.

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 13    Dagegen: 0    Enthaltungen: 0    

  
TOP 3    Beratung und Beschlussfassung über die Satzung für den wiederkeh-renden Ausbaubeitrag
Vorlage: VO/2023/0551
   

Beschluss:


A.) Das gemeindliche Ermessen bei der Festlegung der Abrechnungseinheiten und Maßstäbe wird wie folgt ausgeübt:
a)    Festsetzung der Gemeindeanteile in den Abrechnungseinheiten:
- Abrechnungseinheit: 25 Prozent,

Begründung:

Bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages bleibt ein dem Vorteil der Allgemeinheit entsprechender Anteil (Gemeindeanteil), wie beim einmaligen Beitrag außer Ansatz. Er muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, das nicht den Beitragsschuldnern zuzurech-nen ist und beträgt mindestens 20 v. H.(§ 10 a Abs. 3 KAG). Das OVG Rheinland-Pfalz räumt der Gemeinde ein Ermessensspielraum von 5 v. H. ein. Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz geht davon aus, dass regelmäßig ein Anteil von mehr als 30 v. H. nicht gerechtfertigt sind. Die Höhe ist nach den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten zu bestimmen, wobei insbe-sondere der Durchgangs- und Anliegerverkehr zu berücksichtigen ist. Je weniger Durch-gangsverkehr, desto höher der Anliegeranteil. Auch hier ist maßgebend die Abrechnungs-einheit, nicht die einzelne Straße.

Abstimmungsergebnis:
b)    Festlegung des Abrechnungsgebiet (Begründung siehe Anlage 1)
- Abrechnungseinheit: Willmenrod

 

Abstimmungsergebnis:

c)    Festlegung des Verteilungsmaßstabes
- Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 10 v. H. je Vollgeschoss.
- Der Zuschlag für gemischt genutzte Grundstücke beträgt 10 v. H. und für aus-schließlich gewerblich genutzte Grundstücke 20 v. H..
- Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles 
(§ 34 BauGB), sind bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m zu berücksichtigen (Tiefenbegrenzung). 
Abstimmungsergebnis:

 

B.) Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Willmenrod beschließt gem. § 10a Abs. 1 KAG-RLP i. V. m. § 24 Abs.1 der Gemeindeordnung-RLP, den vorgelegten, beigefügten Sat-zungstext zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanla-gen anzunehmen (Satzungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Dafür: 13    Dagegen: 0    Enthaltungen: 0    

    
TOP 4    Beratung und Beschlussfassung über die Verschonungssatzung für den wiederkehrenden Ausbaubeitrag
Vorlage: VO/2023/0552
  

 

Beschluss:


Allgemein:
Gem. § 10a Abs. 6 Kommunales Abgabengesetz – RLP können die Gemeinden durch Sat-zung Überleitungsregelungen für die Fälle, in denen Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Kosten der erstmaligen Herstellung aufgrund von Verträgen zu leisten sind, treffen. 
Entsprechendes gilt, wenn von einmaligen Beiträgen nach § 10 auf wiederkehrende Beiträge oder von wiederkehrenden auf einmalige Beiträge umgestellt wird. Die Überleitungsregelun-gen sollen vorsehen, dass die betroffenen Grundstücke für einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren seit der Entstehung des Beitragsanspruchs bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrags nicht berücksichtigt und auch nicht beitragspflichtig werden. Bei der Bestimmung des Zeitraums sollen die übliche Nutzungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden.
Nach Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 10.06.2008, 6 C 10255/08.OVG) sollen bei der Bestimmung des Verschonungszeitraums die übliche Nut-zungsdauer der Verkehrsanlagen und der Umfang der einmaligen Belastung berücksichtigt werden. Dies ist vorliegend durch die Festlegung der Verschonungsdauer in Abhängigkeit des Beitragsaufwandes pro Quadratmeter beachtet worden. Der vom Gesetzgeber den Gemein-den insoweit eingeräumte Spielraum und das Gebot der Abgabengleichheit erfordern keine weitere Differenzierung.

 


Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Willmenrod beschließt daher gem. § 14 der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen i. V. m. § 24 Abs.1 der Gemeindeordnung-RLP, den vorgelegten  Satzungstext zur Verschonung der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen anzu-nehmen. (Satzungsbeschluss). 
Der Ortsbürgermeister wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt.    

Abstimmungsergebnis:

 


Abstimmungsergebnis:

Dafür: 13    Dagegen: 0    Enthaltungen: 0    


   
TOP 5    Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2024
Vorlage: VO/2023/0575
    

Beschluss:

 

Dem Forstwirtschaftsplan 2024 wird in der vorgelegten Form zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

Dafür: 13    Dagegen: 0    Enthaltungen: 0    


   
TOP 6    Beratung und Beschlussfassung über eine Klageerhebung gegen die SGD in Sachen Freiflächenphotovoltaik
Vorlage: VO/2023/0576
 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung in ihrem Namen diesbezüg-lich  Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

Dafür: 13    Dagegen: 0    Enthaltungen: 0    


    
TOP 7    Unser Kindergarten soll einen Namen bekommen
Vorlage: VO/2023/0579
    

 

Beschluss:

Die Gemeinde Willmenrod kommt dem Wunsch der Kinder, Eltern und des KiTa-Teams nach und benennt den Kindergarten ab sofort Kindergarten Elbbachzwerge Willmenrod.

 


Abstimmungsergebnis:

Dafür: 13    Dagegen: 0    Enthaltungen: 0    


   
TOP 8    Information über erfolgte Kreditaufnahme
Vorlage: VO/2023/0632
    

 

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat nimmt von der erfolgten Kreditaufnahme in Höhe von 94.270 € zustimmend Kenntnis.

 

   
TOP 8    Verschiedenes
    

Der Vorsitzende wies auf die Seniorenfeier am 2. Advent hin.

Außerdem berichtete der Ortsbürgermeister über die Nutzung von Website und facebook, die noch immer zu wünschen übrig lasse.

Aus dem Rat kam die Bitte, zu prüfen, wie man den Pkw-Verkehr aus dem Feldweg am alten Wasserhäuschen zur L300 eindämmen könne, da es häufiger zu gefährlichen Ausfahrten auf die Landstraße käme.


Ortsgemeinde Willmenrod, 30.11.2023
        
              
        Günter Weigel
        Ortsbürgermeister

 

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